Panta rhei

Suzanne Schär
  |  09. September 2019
  • Sozialpolitik allgemein

Wer kennt die Situation nicht? Kaum ist das letzte T-Shirt zusammengelegt und das letzte Hemd gebügelt, türmt sich schon wieder die Schmutzwäsche. Ähnlich präsentiert sich die Aufgabenstellung eines Bundesamts. Wie beim Wäsche­berg trifft man regelmässig wieder auf dieselbe Socke, die ihren Partner verloren hat, dasselbe T-Shirt, das geflickt, das gleiche Hemd, das glattgebügelt werden muss.

Nachdem die Altersvorsorge 2020, nach gut sechs Jahren intensiver Vorarbeit, am 24. September 2017 zerknittert in einer Ecke landete, blieb sie dort nicht lange liegen. Alsbald nahm der Bundesrat die Reformaufgabe mit Unterstützung des BSV erneut an die Hand. Zwar übertrug er es den Sozialpartnern, Massnahmen zur Reform der 2. Säule vorzuschlagen, machte sich aber sofort an die Aufgabe, die Finanzen der AHV bis ins Jahr 2030 zu stabilisieren. Nachdem er Anfang Juli die Eckwerte von AHV 21 bestimmt hatte, legte er bereits Ende August die Botschaft vor.

Ein Déjà-vu gibt es für langjährige Beobachterinnen und Beobachter der Sozialversicherungen auch mit der Invalidenversicherung. Ab 2001 befand sich diese praktisch ununterbrochen im Reformmodus, um sie finanziell zu stabilisieren und um die berufliche Eingliederung in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten zu stellen. Und sehr schnell nach dem Scheitern der Revision 6b im Juni 2013 hat der Bundesrat das BSV erneut mit der Weiterentwicklung der Versicherung betraut. Nachdem er die erarbeiteten Eckwerte Anfang 2015 vorgestellt hatte, liegt das Geschäft seit Februar 2017 im Parlament.

Die Amtsstuben verlassen hat vor Kurzem das Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung, das der Bundesrat im Mai verabschiedet hat. Bereits seit 2014 trifft er im Rahmen des vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) verantworteten «Aktionsplans Pflegende Angehörige» verschiedene, aufeinander abgestimmte Massnahmen, um die Rahmenbedingungen für betreuende und pflegende Angehörige zu verbessern. Mit dem Gesetzesentwurf liegen nun erste konkrete Vorschläge vor. Allerdings ist damit die Arbeit nicht getan, vielmehr führt das BAG seine Aktivitäten v. a. im Rahmen des Förderprogramms Entlastungsangebote für betreuende Angebote fort, indem es Wissensgrundlagen erarbeitet und laufend Modelle guter Praxis erfasst.

Manchmal gesellt sich zur wohlbekannten Alltagswäsche auch das eine oder andere neue Stück. Und so kommt es, dass die Bundesangestellten nicht nur Altes weiterentwickeln, sondern in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat auch einmal gänzlich Neues vorbereiten: Um die soziale Sicherheit älterer Arbeitsloser zu verbessern, hat das BSV diesen Frühling im Expressgang den Vorentwurf eines Gesetzes für Über­brückungsleistungen zugunsten älterer Arbeits­loser ausgearbeitet und in die Vernehmlassung gegeben. Voraussichtlich wird zwischen der Konzeptidee, die im Mai vom Bundesrat und den Sozialpartnern vorgeschlagen wurde, und der Verabschiedung der Botschaft weit weniger als ein Jahr vergangen sein. Ein rekordverdächtiges Tempo für schweizerische Verhältnisse und ein weiterer Hinweis, dass den fleissigen Händen im BSV die Arbeit demnächst nicht ausgehen wird.

Lic. phil. hist., Chefredaktorin «Soziale Sicherheit» (Februar 2013 bis März 2022).
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