Zur Kontrolle der Kostenentwicklung müssen alle beitragen

Sandra Schneider
  |  07. September 2018
  • Krankenversicherung

Der Leistungsumfang der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steht immer wieder im gesundheitspolitischen Fokus. Einerseits haben die Versicherten in jedem Einzelfall Anspruch auf Kostenübernahme der notwendigen und zweckmässigen Leistungen in guter Qualität. Andererseits wird der Leistungsumfang auch als Kostenfaktor angesehen. Zwar herrscht Einigkeit, dass die Kostenentwicklung massgeblich von der Menge der erbrachten Leistungen abhängt. Dennoch ist es gerade in einer solidarisch finanzierten Krankenversicherung notwendig, laufend zu prüfen, welche Leistungen zu welchen Kosten von der Krankenversicherung vergütet werden. Um die Qualität zu erhöhen und die Kosten zu reduzieren, hat der Bundesrat daher auch in seiner Strategie «Gesundheit2020» eine Priorität auf die Reduktion nicht wirksamer und nicht effizienter Leistungen sowie Arzneimittel und Verfahren gesetzt.

Das Schweizer System erlaubt es, Innovationen rasch ins System einfliessen zu lassen und so den Versicherten die gewünschte qualitativ hochstehende Versorgung zur Verfügung zu stellen. Dies war und ist eine der Zielsetzungen seit der Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung. Ein solches Ziel hat aber auch seinen Preis. Gerade neue sehr teure Leistungen, insbesondere in der Krebs­behandlung, werfen zunehmend schwierigere Fragen bezüglich Bewertung und finanzieller Tragbarkeit auf. Die Schweiz steht dabei nicht alleine. Auch andere Länder beschäftigen sich mit Fragen der Finanzierbarkeit ihrer Sozialversicherungssysteme, suchen Lösungen und tauschen Erfahrungen aus.

Eine der grössten Herausforderungen wird es darum sein, weiterhin das gewünschte hohe Leistungsniveau für die ganze Bevölkerung zur Verfügung zu stellen und dabei gleichzeitig die Kosten unter Kontrolle zu halten. Dabei werden neben dem Bund auch alle anderen Akteure gefordert sein: Leistungserbringer, Versicherer, Pharmaunternehmen, aber auch Kantone und die Versicherten selbst. Die verschiedenen vorgesehenen Kostendämpfungsmassnahmen werden einer Reihe dieser Akteure Gelegenheit geben, einen Beitrag insbesondere bei der Eindämmung der Mengenentwicklung zu leisten.

Leiterin Abteilung Leistungen, Bundesamt für Gesundheit
[javascript protected email address]