Sozialversicherungsansprüche von Personen im Asylbereich – ein Nachschlagewerk

Sabina Schmidlin
  |  05. Juli 2022
  • Alter
  • Arbeitslosigkeit
  • Armut
  • Behinderung
  • Eingliederung
  • Interinstitutionelle Zusammenarbeit
  • Sozialpolitik allgemein
KEYSTONE/Ti-Press/Gabriele Putzu

In der Praxis der Asyl- und Regelsozialhilfe stellt sich immer wieder die Frage, welche sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche Personen des Asylbereichs haben. Die Übersicht der nationalen IIZ-Fachstelle beantwortet erstmals diese Frage und schafft Klarheit, wer wann welchen Rechtsanspruch auf Leistungen der Sozialversicherungen hat.

Auf einen Blick

  • Flüchtlinge, Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene haben Anspruch auf Sozialhilfe, wenn sie sich nicht selbst helfen können und Leistungen von Dritten, beispielsweise von Sozialversicherungen, nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar sind.
  • Die Fachleute in der Asyl- und Regelsozialhilfe wissen häufig nicht ausreichend Bescheid darüber, welche Leistungen die Sozialversicherungen erbringen.
  • Im neuen Nachschlagewerk der nationalen IIZ-Fachstelle ist einfach und schnell ersichtlich, welcher Aufenthaltsstatus zu welchen Sozialversicherungsleistungen berechtigt und auf welche Besonderheiten zu achten ist.
  • Konkrete Fallbeispiele verdeutlichen Anspruchsvoraussetzungen, Beitragspflicht, Leistungsarten und Sonderregelungen in bestimmten Situationen.

In der Schweiz leben 2,1 Millionen Ausländerinnen und Ausländer mit verschiedenen Aufenthaltsstatus (SEM 2020, Stand Ende Mai 2020). Gut 120’000 Personen (5,8 %) zählen zum Asylbereich. Sie sind entweder anerkannte Flüchtlinge mit Asyl und Aufenthaltsbewilligung B, einer Niederlassungsbewilligung C oder vorläufig aufgenommene Personen mit Ausweis F oder im Asylprozess. Rund zwei Fünftel der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen im erwerbsfähigen Alter gehen einer Arbeit nach. Ein grosser Teil der nicht erwerbstätigen Personen aus dem Asylwesen lebt indes von der Sozialhilfe (BFS 2020). Für die Sozialhilfe gilt das Subsidiaritätsprinzip: Sie gewährt erst dann finanzielle Hilfe, wenn die bedürftige Person sich nicht selbst helfen kann und Leistungen von dritter Seite (z.B. den Sozialversicherungen) nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich sind (vgl. SKOS 2020). Personen im Asylbereich haben Anspruch auf Sozialhilfeleistungen und Nothilfe, wenn sie ihren Unterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und nicht Dritte aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung für sie aufkommen müssen (Art. 81 AsylG, SR 142.31).

Gerade bei Menschen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich gilt es daher abzuklären, welche Leistungen der Sozialversicherungen sie beanspruchen können, damit dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung getragen wird. Wie sich in der Praxis zeigt, ist dieses Wissen bei den Fachpersonen der Asyl- und Regelsozialhilfe nicht immer ausreichend vorhanden. Die Übersicht zu den Sozialversicherungsansprüchen von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen gibt den Fachpersonen ein Nachschlagewerk an die Hand. So können sie mögliche Ansprüche auf Sozialversicherungsleistungen für die verschiedenen Aufenthaltsstatus effizient abklären und zeitnah geltend machen.

Was bietet die Übersicht?

Die Übersicht gliedert sich nach den sozialen Risiken, welche das Sozialversicherungssystem der Schweiz abdeckt. Dazu zählen fünf Grundbereiche:

  • Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung ist nach dem Drei-Säulen-Prinzip organisiert: Die erste Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV) zusammen mit den Ergänzungsleistungen (EL). Die zweite Säule bildet die berufliche Vorsorge, bzw. die Pensionskasse, während die private Vorsorge die dritte Säule bildet.
  • Die Krankenversicherung (KV) bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen einer Krankheit, wenn sie einen Erwerbsausfall verursacht.
  • Die Unfallversicherung (UV) schützt Arbeitnehmende vor den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls. Der Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EO) entschädigt den Verdienstausfall aufgrund von Mutterschaft und Vaterschaft oder beim Absolvieren des Militärdienstes und bei der Betreuung schwer kranker Kinder.
  • Die Arbeitslosenversicherung (ALV) bietet Schutz bei Arbeitslosigkeit, bei wetterbedingten Arbeitsausfällen, bei Kurzarbeit und bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.
  • Die Familienzulagen (FamZ) gleichen die Familienkosten, die durch die Kinder verursacht werden, teilweise aus.

Die Übersicht führt die gesetzlichen Grundlagen der verschiedenen Sozialversicherungen zusammen und geht auf die Besonderheiten je nach Aufenthaltsstatus ein. So wird einfach und schnell ersichtlich, welcher Aufenthaltsstatus zu welchen Sozialversicherungsleistungen berechtigt und auf welche Besonderheiten zu achten ist. Konkrete Fallbeispiele machen deutlich, welche Anspruchsvoraussetzungen, Beitragspflicht, Leistungsarten oder mögliche Sonderregelungen in bestimmten Situationen gelten. Am Anfang der Übersicht steht ein Baumdiagramm, das die sozialen Risiken und zugehörigen Sozialversicherungen darstellt (G 1). Es führt die Anwenderinnen und Anwendern direkt auf die für ihre Fragen relevanten Grundlagen. Damit das Nachschlagewerk à jour bleibt, wird es jährlich überprüft und an allfällige Gesetzesänderungen angepasst.

Was meinen die Nutzerinnen und Nutzer?

Um zu wissen, wie gut das Dokument in der Praxis genutzt wird und wo Verbesserungspotenzial besteht, hat die nationale IIZ-Fachstelle die Nutzerinnen und Nutzern dazu befragt. Gut ein Drittel der Anwenderinnen und Anwender (34 %) sind Fachpersonen der Sozialhilfe, je knapp ein Fünftel (18 %) zählt zur Migrationsbehörde, bzw. sind Beratende der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Die Mehrheit der Befragten (74 %) beurteilt die Übersicht als durchaus nützlich für die Praxis. Sie betonen, dass das Dokument einen umfassenden Überblick über die Voraussetzungen und Ansprüche im Sozialversicherungsbereich bietet und nicht nur für Fachpersonen im Asylbereich hilfreich ist. Um das Dokument noch etwas benutzerfreundlicher zu machen, wünschen sich einzelne eine Kurzfassung mit den wesentlichen Aussagen. Die IIZ-Fachstelle überlegt sich, wie das Dokument in eine Online-Version überführt werden kann, um dadurch sowohl die Anwendung als auch die Aktualisierung der Übersicht zu vereinfachen.

Lic. phil. I, Leiterin nationale IIZ-Fachstelle
[javascript protected email address]