Bilaterale Vereinbarungen zur Formalisierung der Zusammenarbeit

Die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) ist ein langfristig angelegter Entwicklungs­prozess und im Kanton Bern eine 15-jährige Erfolgsgeschichte. Die breite Palette der Errungenschaften zeigt ihren Nutzen und ihre Notwendigkeit auf.
Irene Burri
  |  01. September 2017
  • Interinstitutionelle Zusammenarbeit

Kooperation ist das Kernstück der interinstitutionellen Zusammenarbeit. Vorausgesetzt werden der gemeinsame Wille und die Bereitschaft der IIZ-Partnerinstitutionen, sich aufeinander einzulassen und die Denk- und Handlungsweise auf ein kundenorientiertes Dienstleistungsmanagement auszurichten. Mit diesem Fokus arbeiten im Kanton Bern die Arbeitslosenversicherung, Institutionen der Berufsbildung und Berufsberatung sowie der Sozialhilfe, der Invalidenversicherung und des Migrationsbereichs interinstitutionell zusammen. Sie teilen die gemeinsame Vision, wonach IIZ von allen IIZ-Institutionen auf allen Hierarchieebenen bewusst und nachhaltig gelebt wird und als Selbstverständlichkeit in der täglichen Arbeit gilt. Dank der Umsetzung innovativer Zusammenarbeitsformen und zukunftsweisender Projekte sind die IIZ-Aktivitäten bei den Institutionen und den betroffenen Personen bekannt und die positiven Effekte anerkannt. Das Ziel ist die Förderung der Integration der Einzelnen in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt. Sämtliche Dienstleistungen und Integrationsangebote sind auf die wirtschaftlichen Anforderungen und persönlichen Bedürfnisse abgestimmt und mit guter Koordination wird eine möglichst hohe Effizienz erreicht.1

Errungenschaften der IIZ Die IIZ im Kanton Bern weist zahlreiche Errungenschaften auf, welche heutzutage nicht mehr wegzudenken sind und als Selbstverständlichkeit gelten. Lag das Hauptaugenmerk bis vor Kurzem auf der Koordination der Ausbildungs- und Arbeitsintegration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, liegt der Fokus nun auf der Formalisierung der Fallarbeit zwischen den Vollzugsorganisationen sowie auf der Arbeitsintegration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen.

beco Berner Wirtschaft

Durch die IIZ wird die systemübergreifende Fallführung gestärkt. Davon profitieren auch die Kundinnen und Kunden der Arbeitslosenversicherung.

Formalisierte Zusammenarbeit Die Zusammenar­beit zwischen Institutionen ist vielschichtig und anspruchsvoll. Sie verlangt von den Beteiligten ein grosses Engagement, Eigenverantwortlichkeit, Fachwissen sowie die Be­reit­schaft, im Verbund zu arbeiten. Im Kanton Bern erforderte der Paradigmenwechsel weg von der standardisierten, multilateralen Kooperation hin zur bilateralen operativen Fallarbeit (vgl. unten) eine Formalisierung und Optimierung der Zusammenarbeit auf strategischer Ebene. Dies wurde mit bilateralen Zusammenarbeitsvereinbarungen, Leistungsvereinbarungen, Guidelines und Prozessbeschrieben zwischen der Invalidenversicherung, Berufsberatung, Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe und der Suva erreicht. Hauptziele dieser Vereinbarungen sind es, die nachhaltige Integration von betroffenen Personen in den ersten Arbeitsmarkt voranzutreiben sowie die Kooperation zwischen den Institutionen zu systematisieren. Aktuell bestehen im Kanton Bern gut ein Dutzend solcher bilateraler Abkommen.

Koordination und Triage im Case-Management Berufsbildung (CM BB)Um die Brückenangebote der verschiedenen Direktionen besser aufeinander abzustimmen, wurden die Planung, Steuerung und Koordination aller kantonalen Angebote der Erziehungsdirektion übertragen und bei einer Fachstelle angesiedelt. Seit Herbst 2014 werden damit die Angebote Berufsvorbereitende Schuljahre, Vorlehren und Motivationssemester (SEMO) für Jugendliche und junge Erwachsene aus einer Hand gesteuert. Um die Zuweisung in die Angebote zu optimieren, wurden regionale Triagestellen Brückenangebote geschaffen. Ausserdem begleitet und unterstützt das CM BB Jugendliche und junge Erwachsene mit mehrfachen Schwierigkeiten beim Einstieg ins Er­werbsleben. Es arbeitet über institutionelle Grenzen hinweg mit der Berufsberatung, den Schulen, Regio­nalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), Sozialdiensten, der Invalidenversicherung und anderen involvierten Partnern zusammen und ist seit Sommer 2016 fester Bestandteil der Angebots­palette des Kantons.

Angebote der Berufsberatung Die Berufsberatung bietet arbeitslosen Personen in Zusammenarbeit sowohl mit den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren als auch der Invalidenversicherung Informationen und Beratung an. Für das jeweilige spezifische Zielpublikum werden berufliche Perspektiven gefunden und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert.

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Wir wollen das Potenzial der Jugendlichen und Erwachsenen als Fachkräfte nutzen. Damit dies in der Berufsbildung auch unter erschwerten Bedingungen gelingt, braucht es die enge Kooperation aller IIZ-Partner.

Sprachförderung für Migrantinnen und Migranten Im Rahmen der interdirektionalen Koordination der «Sprachförderung im Migrationsbereich» wurde eine kantonale Fachstelle Sprachförderung im Migrationsbereich geschaffen. Hierzu hat sie ein Webportal entwickelt, auf welchem Beratungsstellen, Sozialdienste, Einwohnerdienste sowie Privatpersonen den jeweils passenden Deutsch- oder Französischkurs für Migrantinnen und Migranten finden.2

IV-Stelle Kanton Bern

Die Zusammenarbeitsvereinbarungen mit den verschiedenen IIZ-Institutionen und der IV haben sich bewährt. Unterstützend bieten wir auch Schulungen an, damit wird die Fachkompetenz aller Beteiligten erhöht.

IIZ-Beratung für stellensuchende Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder in komplexen Situationen Stellensuchende Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder ihrer komplexen Situation von mehreren Institutionen unterstützt werden, erhalten in den RAV gezielte Beratung und Begleitung durch IIZ-Beraterinnen und -Berater. Mit institutionsübergreifender Zusammenarbeit, multilateralen Gesprächen und einer Klärung der Zuständigkeiten wird eine erfolgreiche berufliche Integration der betroffenen Personen angestrebt. Das Fallvolumen der IIZ-Beratung in den RAV beträgt rund 5 Prozent.

Fundament Der Kanton Bern ist ein IIZ-Kanton der ersten Stunde. 2002 beteiligte er sich an einem nationalen IIZ-­Pilotprojekt im Sinne eines IIZ-Assessments,3 auch bekannt unter der Bezeichnung «runde Tische». Ziel war es, Menschen mit einem gemeinsamen Integrationsplan sämtlicher beteiligter Institutionen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ursprünglich waren die Invalidenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Sozialhilfe sowie Berufsbildung und Berufsberatung Hauptpartner der IIZ. Aufgrund einer strategisch inhaltlichen Erweiterung kamen im Laufe der Zeit noch die Migrationsbehörden hinzu.

Mit der Konstituierung der Steuergruppe im Jahr 2005 und dem Einrichten der Fachstelle fünf Jahre später wurde die IIZ institutionalisiert. Da das IIZ-Assessment zu schwerfällig war, sanken die Fallzahlen und nach einer Überprüfung der Wirtschaftlichkeit wurde es 2013 eingestellt. Seither fokussiert der Kanton Bern auf die Formalisierung der IIZ über die erwähnten bilateralen Vereinbarungen und die direkte Zusammenarbeit zwischen den fallführenden Personen.

Strategie

  • Formalisierung der Fallarbeit zwischen den Vollzugsorganisationen: Neben den bereits bestehenden Vereinbarungen treffen auch die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe eine Zusammenarbeitsvereinbarung. Die bilateralen Abkommen werden durch regelmässigen Erfahrungsaustausch oder weitere Formen der Reflexion ergänzt.
  • Koordination und Zugang zum Massnahmen-Angebots-Portfolio: Ein Gesamtportfolio aller Integrationsmassnahmen ermöglicht es den IIZ-Partnern, ihre Massnahmen institutionenübergreifend und bedarfsgerecht zu koordinieren.
  • Optimierung des Fachkräfteangebots durch Nach-, Zusatz- und Höherqualifizierung von Erwachsenen: Hierunter fallen Projekte wie der Berufsabschluss für Erwachsene und die Ausbildung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in der Bau- und Holzbranche.
  • Unterstützungs- und Fördermassnahmen für Risikogruppen: Erwachsene Migrantinnen und Migranten werden beim Erlernen der Ortssprache unterstützt, in der Pflegehilfe ausgebildet oder in ihren Grundkompetenzen gefördert.
  • Förderung innovativer wirtschaftsnaher Arbeitsintegrationsmodelle: Mit spezifischen Anlässen werden Arbeitgeber für die Thematik der Migration und Integration sensibilisiert. Pilotprojekte für Sozialfirmen oder Teillohnmodelle geben Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfebezügern eine Chance, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Mit dem Pilotprojekt «Social Impact Bond»4 wird ein neues Finanzierungsmodell getestet.

Sozialamt des Kantons Bern

Das Erfolgsrezept heisst partnerschaftliche Zusammenarbeit der Bereiche Arbeitsmarkt, Berufsbildung/Berufsberatung, Sozialhilfe, Invalidenversicherung und Migration. IIZ – Wenn es sie nicht schon gäbe, müsste man sie erfinden!

Struktur und FunktionenIm Kanton Bern zeichnet sich die IIZ durch eine schlanke Struktur mit einer Steuergruppe und einer Fachstelle aus. Erstere verantwortet die Strategie, Letztere ist die organisatorische Drehscheibe.

Die Steuergruppe IIZ, in der das beco, alle zentralen Behörden der Bildung und Berufsberatung, die Invalidenversicherung, Sozialhilfe, Integration und Migration im Kanton vertreten sind, wird vom Amtsvorsteher des beco geleitet. Sie legt die gemeinsame Strategie, die Handlungsfelder sowie Projekte und deren Ziele fest. Zusätzlich steuert sie die Angebote der Wiedereingliederung und Integration und koordiniert die Massnahmen zugunsten einzelner Personengruppen. Schliesslich ist die Steuergruppe für das Controlling und die Kommunikation zuständig.

Die Fachstelle IIZ ist dem Geschäftsbereich Arbeitsvermittlung des beco angegliedert und führt das Sekretariat der Steuergruppe. Sie ist die Schnittstelle zwischen der strategischen und operativen Ebene und koordiniert insbesondere die IIZ-Beratung der ALV.

Sozialamt der Stadt Bern

Dank IIZ werden im Kanton Bern Probleme, welche soziale Sicherung, Bildung und Integration betreffen, früh erfasst und gemeinsam bearbeitet. Das führt zu guten und breit abgestützten Ergebnissen.

Gesetzlicher Rahmen Die IIZ hat in verschiedene gesetzliche Grundlagen der Systeme der sozialen Sicherheit Eingang gefunden: auf Bundesebene in die drei Gesetze zur Arbeitslosenversicherung, Arbeitsvermittlung und Invalidenversicherung;5 auf kantonalbernischer Ebene in das Arbeitsmarkt- und das Sozialhilfegesetz. 6

Fazit und Ausblick Interinstitutionelle Zusammenarbeit ist ein langfristig angelegter Entwicklungsprozess. Anhand konkreter, pragmatischer Zusammenarbeitsformen ist es im Kanton Bern gelungen, die IIZ-Institutionen und ihre Mitarbeitenden für eine allgemein gültige und effiziente IIZ-Kultur zu sensibilisieren und über die Steuergruppe eine gute Kooperation zu etablieren.

Die IIZ ist aus dem Kanton Bern nicht mehr wegzudenken. Angesichts der knappen Ressourcen und der anstehenden wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen gilt es, die Zusammenarbeitsmodelle zu erhalten, wo nötig anzupassen und weiterzuentwickeln. Unter diesen Voraussetzungen wird die IIZ auch einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Integration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen leisten können.

Amt für Migration und Personenstand

Das Asyl- und Ausländerwesen ist vielschichtig. Darum ist es dem Amt für Migration und Personenstand ein Anliegen, gemeinsam mit allen Direktionen Lösungen zu erarbeiten, die die Integration unserer Zielgruppen nachhaltig fördern.

 

Lic. phil., Projektleiterin Fachstelle IIZ, beco Berner Wirtschaft.
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