60 Jahre Invalidenversicherung

Mit dem Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG), das am 19. Juni 1959 von National- und Ständerat einstimmig verabschiedet worden war, löste der Bundesrat ein Versprechen ein, das er bereits 1919 mit dem Entwurf für eine Invaliditäts-, Alters- und Hinterlassenenversicherung gegeben hatte. Dann setzte er mit dem expliziten Einverständnis von Volk und Ständen bis 1948 aber zuerst die AHV um. Erst Mitte der 1950er-Jahre erhöhte sich der politische Druck so stark, dass das Gesetz innerhalb von fünf Jahren erarbeitet, diskutiert und auf den 1. Januar 1960 in Kraft gesetzt wurde.

Im Zentrum des Schwerpunkts steht aber weniger die Geschichte des Bundesgesetzes, obschon ein historischer Abriss herausarbeitet, dass die soziale Sicherung und mit ihr die berufliche und soziale Integration von Menschen mit einer Behinderung im Rahmen der Invalidenversicherung (IV) eine dynamische Aufgabe ist, die immer wieder neu verhandelt und ausgerichtet werden muss. Vielmehr werden in einem Gespräch der CHSS mit Bundesrat Alain Berset sowie in der Beurteilung wichtiger Anspruchsgruppen die Gegenwart und Zukunft der Versicherung in den Fokus gerückt.

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Die berufliche und soziale Integration von Menschen mit Behinderung war seit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) der…

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