Armutsprävention in der Schweiz

Ludwig Gärtner
  |  03. Juni 2016
  • Armut
  • Gesellschaft

Gemäss Bundesamt für Statistik sind in der Schweiz rund 600 000 Menschen von Einkommensarmut betroffen. Die Ursachen von Armut können vielfältig sein: Fehlende Bildungsabschlüsse, schwierige Lebensereignisse oder Familiensituationen, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Verschuldung können dazu führen, dass Menschen nicht über die zum Leben notwendigen Mittel verfügen. Der Mangel an finanziellen Ressourcen ist aber nur ein Aspekt von Armut. Armutsbetroffene Menschen sind häufig auch in ihrer sozialen Teilhabe eingeschränkt oder sie leiden unter schlechten Wohnbedingungen.

Die finanziellen Leistungen der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe sollen den Lebensunterhalt sichern und so Armut vorbeugen oder beheben. Armutsprävention zielt auf die Verbesserung der sozialen und beruflichen Teilhabe Betroffener, indem diese dabei unterstützt werden, ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. In der Schweiz existieren Unterstützungs- und Integrationsmassnahmen auf allen staatlichen Ebenen und in vielen Bereichen, z. B. im Bildungs- und Berufsbildungssystem, in der Invaliden- und Arbeitslosenversicherung, im Rahmen der Sozialhilfe oder in der Form von Initiativen privater Organisationen. Die vielfältigen Systeme, Akteure und Zuständigkeiten erschweren dabei den Überblick und den Austausch über die gemachten Erfahrungen.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat entschieden, ein nationales Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut durchzuführen. Das 2014 begonnene und auf fünf Jahre befristete Programm wird gemeinsam von Bund, Kantonen, Städten, Gemeinden sowie privaten Organisationen getragen und greift nicht in die geteilten föderalen Zuständigkeiten ein. Es stellt gesichertes Wissen zu den verschiedenen Themen der Armutsprävention bereit, gibt Impulse zu ihrer Weiterentwicklung und fördert die Vernetzung und Zusammenarbeit der beteiligten Akteure. Einen inhaltlichen Schwerpunkt setzt das Programm bei der Förderung von Bildungschancen. Entsprechende Massnahmen umfassen die frühe Förderung von Kindern, die Stärkung sozial benachteiligter Eltern zur adäquaten Begleitung ihrer Kinder im Berufswahl- und Ausbildungsprozess, die berufliche­ Grund- und Weiterbildung für Erwachsene, die Unterstützung bei der Stellensuche oder die Vermittlung von begleiteten Arbeitseinsätzen. Schliesslich zielt die Armutsprävention auch auf die Verbesserung der allgemeinen Lebenssituation, indem z. B. die Verbesserung der Wohnsituation oder die wirtschaftliche Stabilisierung armutsbetroffener und -gefährdeter Familienhaushalte angestrebt werden.

Diese CHSS-Ausgabe gibt einen Einblick in die Programmarbeiten. Die beteiligten Partner werden anlässlich der nationalen Armutskonferenz vom 22. November 2016 eine Zwischenbilanz ziehen und die Schwerpunkte der zweiten Programmhälfte bis Ende 2018 diskutieren.

Wissenschaftlicher Berater, Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
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