Politik der frühen Kindheit: Schutz, Chancengerechtigkeit und Teilhabe im Fokus

Astrid Wüthrich
  |  04. Juni 2021
  • Chancengerechtigkeit
  • Familie
  • Gesellschaft
  • Kinder

Der Bundesrat hat sich im vergangenen Jahr erstmals eingehend mit der Politik der frühen Kindheit als eigenständigem Politikfeld befasst. Daraus entstanden ist ein Bericht, der – bislang ebenso einmalig – eine Übersicht über die verschiedenen Formen von Unterstützungsangeboten für Kinder zwischen null und fünf Jahren und deren Bezugspersonen gibt. Der Bericht zeigt zudem auf, welche Zuständigkeiten Kantonen und Gemeinden sowie dem Bund zukommen und wie die Kantone und Gemeinden die Angebote entwickeln, aufbauen und finanzieren.

Hintergrund des Berichts waren mehrere parlamentarische Vorstösse, die die Thematik der frühen Kindheit in unterschiedlicher Form aufgriffen. Sie alle halten fest, dass ein niederschwelliges Unterstützungsangebot, das jedem Kind, unabhängig seiner sozialen Herkunft, zugänglich ist, die Chancengerechtigkeit im Vorschulalter fördert. Zudem habe sich, so einige Initiantinnen und Initianten, die Schweiz mit der Ratifizierung der Uno- Kinderrechtskonvention verpflichtet, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, damit jedes Kind seine wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ab Geburt wahrnehmen kann.

Die von der Politik skizzierten Wege zum Ziel einer verbesserten Chancengerechtigkeit sind unterschiedlich. So erwartet sie beispielsweise die Ausweitung der bislang schul­ergänzenden Kinder- und Jugendförderung des Bundes auf Vorschulkinder oder sie fordert die Fokussierung auf ausgewählte Aspekte, wie die Sprachförderung bei Kleinkindern. Überdies setzt sie auf die Ausweitung und insbesondere die qualitative Förderung des familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots, sei dies für Kinderkrippen oder für Tagesschulen.

Es ist nicht nur mit Blick auf die Bundesverfassung, die Kindern und Jugendlichen einen besonderen Schutz gewährt, geboten, Kinder ab Geburt zu fördern, ihre Teilhabe und Mitbestimmung sicherzustellen und sie vor der Unbill der Welt zu schützen. Vielmehr ist es auch Aufgabe einer demokratischen und aufgeklärten Gesellschaft, Kindern früh ein Umfeld zu bieten, das es ihnen erlaubt, ihre Fähigkeiten, aber auch ihre Vorlieben und Wünsche zu entwickeln und sich bereits im frühkindlichen Alter eigenständig in der Welt zu positionieren. Wir freuen uns deshalb sehr, gemeinsam mit den Akteuren aus Kantonen, Gemeinden und Zivilgesellschaft die Herausforderung anzugehen, die Politik der frühen Kindheit mitzugestalten und unsere Aufgaben aufs Beste wahrzunehmen.

Vizedirektorin, Leiterin des Geschäftsfeldes «Familien, Generationen und Gesellschaft», Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
[javascript protected email address]