Gezielte Integration von Flüchtlingen dank Potenzialabklärungen

Um eine nachhaltige berufliche Integration von Flüchtlingen und vorläufig Auf­genommenen zu ermöglichen, muss deren Potenzial bekannt sein. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat deshalb die Entwicklung eines Instrumentariums für Potenzialabklärungen in ­Auftrag gegeben.
Michèle Laubscher
  |  23. Dezember 2019
  • Gesellschaft
  • Interinstitutionelle Zusammenarbeit

Die berufliche Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen dauert lange und ist komplex. Sieben Jahre nach der Einreise in die Schweiz geht nicht einmal die Hälfte der Erwerbsfähigen einer Arbeit nach, obschon 70 Prozent von ihnen nach Schätzungen von Bund und Kantonen über das Potenzial für eine Integration in den Arbeitsmarkt verfügen. Ein individueller Integrationsplan, der auf einer vertieften Abklärung der individuellen Fähigkeiten, Erfahrungen und Neigungen beruht, beschleunigt den Erstintegrationsprozess und erhöht die Chancen einer nachhaltigen beruflichen Eingliederung.

Abklärung und Dokumentation der vor­handenen Ressourcen Im Rahmen der Integrations­agenda Schweiz (vgl. Kasten) haben Bund und Kantone festgelegt, bei Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zwischen 16 und 50 Jahren künftig systematisch Potenzialabklärungen durchzuführen. Dazu müssen sämtliche Kantone über die nötigen Hilfsmittel verfügen. Das SEM beauftragte deshalb das Departement Soziale Arbeit der Berner Fach­hoch­schule, die Beratungsfirma socialdesign AG und die Fach­organisation der Stadt Zürich AOZ mit der Entwicklung eines entsprechenden Instrumentariums. Damit können Sprachkenntnisse, Bildungsstand, berufliche Erfahrungen und weitere Ressourcen abgeklärt und die Ergebnisse dokumentiert werden.

Potenzialabklärung als Wegweiser zur ­InTegration Die Potenzialabklärung wirkt wie ein Wegweiser, der den Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen je nach Ergebnis den Weg in Richtung eines der folgenden drei Ziele weist (vgl. Grafik G1 ):

  • Ziel Bildungsfähigkeit: Vorbereitung auf Bildungswege, die zu einem postobligatorischen Abschluss führen. Die Zielgruppe sind 16- bis 25-Jährige, die Vorbereitung steht aber auch älteren Personen offen, die das Potenzial haben, eine Berufslehre zu absolvieren oder einen Tertiärabschluss zu machen.
  • Ziel Arbeitsmarktfähigkeit: Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt, möglichst mit beruflichen Qualifizierungen, etwa im Rahmen von Fachkursen wie SAH-Fokus Reinigung oder Detailhandel, SRK Pflegehelfer/-in oder Progresso von GastroSuisse. Die Zielgruppe sind arbeitsfähige Erwachsene, für die eine berufliche Grundbildung eher ungeeignet ist, etwa aus Altersgründen oder weil sie über berufliche Erfahrungen verfügen.
  • Ziel soziale Integration: Personen, für die aus gesundheitlichen, familiären oder Altersgründen (noch) keine Bildungs- oder Arbeitsmarktmassnahmen infrage kommen, sollen sich gesellschaftlich integrieren können, zum Beispiel im Rahmen von Freiwilligenarbeit.

Die Integrationsagenda Schweiz

Im Frühjahr 2018 einigten sich Bund und Kantone auf die Integrationsagenda Schweiz, um die berufliche und soziale Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zu beschleunigen und nachhaltiger zu gestalten. Die Integrationsagenda sieht deutlich erhöhte Investitionen, konkrete Wirkungsziele sowie einen für alle Akteure verbindlichen Erstintegrationsprozess vor. So sollen alle Betroffenen professionell begleitet werden und alle Erwerbsfähigen ab 25 Jahren ein dem individuellen Bedarf entsprechendes Jobcoaching erhalten. Die Durchführung einer Potenzialabklärung ist fester Bestandteil der Integrationsagenda. Für die Massnahmen sind die Kantone zuständig. Im Gegenzug erhöhte der Bund die einmalige Integrationspauschale von bisher 6000 auf 18 000 Franken.

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Flexibilität des Integrationsplans Die drei Wege sind keine vorgegebenen Bahnen, die man nicht mehr verlassen kann – Wechsel sind im Verlauf des Erstintegrationsprozesses durchaus möglich. Um Zeitverluste zu vermeiden, sollte die Potenzialabklärung freilich so durchgeführt werden, dass der Integrationsplan von Anfang an in die richtige Richtung weist. Zur Feinabstimmung des Plans werden die Abklärungen nicht nur zu Beginn des Integra­tions­prozesses durchgeführt, sondern auch später, zum Beispiel aufgrund von Fortschritten beim Spracherwerb oder in der Berufs­praxis.

Koordiniert werden die Potenzialabklärungen von der fallführenden, für das Case-Management zuständigen Stelle, die den gesamten Integrationsprozess der Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen begleitet. Sie entscheidet, welche Abklärungen zu welchem Zeitpunkt von welcher Fachstelle durchgeführt werden.

Instrumentarium für Potenzialabklärungen als Werkzeugkasten Beim Instrumentarium für Potenzialabklärungen handelt es sich um einen Werkzeugkasten, der aufeinander abgestimmte Formulare, methodische Hilfsmittel und Leitfäden enthält. Die Hilfsmittel zeigen auf, mit welchen Verfahren (Gespräch, Praxisassessment, Test, etc.) welche Ressourcen abgeklärt werden können. So können Sprachkompetenzen oder berufliche Motivationen nicht nur mit Tests eingeschätzt werden, sondern auch im Gespräch sowie aufgrund von Rückmeldungen aus Integrationskursen und Arbeitseinsätzen. Praxisassessments dienen zur Abklärung von handwerklichen Fähigkeiten sowie Sozial- und Selbstkompetenzen wie Teamverhalten, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit. Je nachdem, welche Ressourcen zu welchem Zeitpunkt bei welcher Person abgeklärt werden sollen, wählen die Zuständigen die geeigneten Hilfsmittel aus.

Das Instrumentarium enthält auch Formulare, mit denen die Ergebnisse der Abklärungen dokumentiert werden. Auf dieser Grundlage entscheidet die fallführende Person über die weiteren Schritte des Integrationsplans.

Im Herbst 2018 wurde ein erster Entwurf des Instrumentariums vorgestellt. Auf die theoretische Validierung folgte im ersten Halbjahr 2019 die Testphase mit Feldversuchen. Anschliessend wurde das Instrumentarium überarbeitet. Es steht den Kantonen ab Anfang 2020 auf Deutsch, Französisch und Italienisch zur Verfügung. Die Begleitgruppe der Projektorganisation umfasste Fachleute von Bund und Kantonen aus der Integrationsförderung, Berufsbildung, Sozial­hilfe, Invalidenversicherung und dem Arbeitsmarkt sowie Bildungsverantwortliche von Branchenverbänden.

Fachreferentin Abteilung Integration, Staats­sekretariat für Migration (SEM).
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