Gesellschaftspolitische Gleichstellung im Spiegel der «Sozialen Sicherheit»

Der Bund fördert nicht nur die arbeitsrechtliche, sondern auch die gesellschaftspolitische Gleichstellung von Frau und Mann. Seit 1993 haben zahlreiche Wissenschaftler und Experten hierzu in der CHSS ihre Erkenntnisse weitergegeben und ihr Wissen ausgetauscht. Aus Anlass des Frauenstreiks vom 14. Juni 2019 hat die CHSS die Artikel zusammengestellt, die einen Einblick in die Aufgaben geben, die das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) wahrnimmt, um die soziale Absicherung der Frauen und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu verbessern.
Suzanne Schär
  |  11. Juni 2019
  • Gesellschaft
  • Gleichstellung

Die Gleichstellung von Frau und Mann ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Art. 8 Abs. 3 BV postuliert nicht nur den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, sondern auch die grundsätzliche Chancengleichheit der Geschlechter in Familie, Ausbildung und Arbeit. Die Umsetzung des Verfassungsartikels erfolgte mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, SR 151.1) am 1. Juli 1996. Diesem war u.a. mit dem landesweiten Frauenstreik vom 14. Juni 1991 auf die Sprünge geholfen worden, nachdem die Frauen zehn Jahre lang vergeblich auf die Umsetzung des Verfassungsartikels gewartet hatten. Er zielt primär darauf ab, die geschlechterspezifische direkte und indirekte Diskriminierung im Erwerbsleben zu verbieten.

Seit ihrer ersten Nummer, die zeitgleich mit der Botschaft zum Gleichstellungsgesetz Anfang 1993 erschien, zeichnen zahlreiche Artikel in der CHSS die Massnahmen nach, mit denen der Bund die Gleichstellung der Geschlechter und v.a. die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit fördert. Mit seiner Verantwortung für die Sozialversicherungen sowie seinen familien- und generationenpolitischen Aufgaben, trägt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nicht selten Mitverantwortung für politische Geschäfte, die eine gleichstellungspolitische Wirkung entfalten. Aus Anlass des Frauenstreiks vom 14. Juni 2019 hat das BSV die CHSS-Beiträge zusammengestellt, die einen Einblick in diesen Aufgabenbereich geben.

So zeichnen die Artikel die wissenschaftliche Erkenntnis und das politische Seilziehen beispielsweise um die verschiedenen Reformprojekte der letzten 26 Jahre in der Altersvorsorge nach. Hatte die 10. AHV-Revision mit dem Einkommenssplitting, den Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sowie der Witwerrente die soziale Absicherung vorwiegend der Frauen im Alter verbessert, scheiterten die elfte und 2017 auch das grosse Reformpaket Altersvorsorge 2020 nicht zuletzt am Widerstand der Frauen gegen die geplanten Einschränkungen bei den Witwenrenten und die Angleichung des Rentenalters. Etwas erfolgreicher waren die gleichstellungspolitischen Anpassungen in der beruflichen Vorsorge, die 2000 etwa die Teilung der 2. Säule im Scheidungsfall (weiter verbessert mit einer Revision des Scheidungsrechts 2017) und zwischen 2004 und 2006 die Senkung der Eintrittsschwelle und des Koordinationsabzugs brachten.

Verschiedene Meilensteine wurden in den letzten 26 Jahren auch bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit gesetzt, die – und auch das zeigen die CHSS-Artikel – unter dem Gleichstellungsaspekt mittlerweile nicht nur ein Anliegen der Mütter, sondern auch vieler Väter ist. So trat am 1. Juli 2005 nach drei erfolglosen Abstimmungen und sechzig Jahre nach ihrer Verankerung in der Verfassung die Mutterschaftsentschädigung via Revision der Erwerbsersatzordnung in Kraft. Ein allfälliger Vaterschaftsurlaub oder eine Elternzeit allerdings werden kontrovers diskutiert und auch vom Bundesrat abgelehnt. Hingegen hat der Bund seit 2003 mit dem Impulsprogramm (Anstossfinanzierung) zur Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern viel dazu beigetragen, um die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu unterstützen.

Auch die Bedeutung der Familie in der Gesellschaft wurde in der CHSS wiederholt thematisiert. Dabei wurde u.a. die prekäre wirtschaftliche Situation alleinerziehender Eltern, häufig Frauen, oder die Stellung von Familien und Frauen in den Sozialversicherungen diskutiert. Ebenso wurde beispielsweise die Frage aufgeworfen, ob es zwischen der Gleichstellungs- und Familienpolitik einen Zielkonflikt gibt.

Einen Zielkonflikt erleben sicher erwerbstätige Frauen, die sich um kranke, behinderte und betagte Familienmitglieder kümmern, also Care-Arbeit leisten. Wie die Mütter mit Kindern im Betreuungsalter müssen sie abwägen, ob sie die Care-Aufgaben, die mit Ausnahme von Betreuungsgutschriften wirtschaftlich nicht abgegolten werden, selbst übernehmen oder, ob sie einer Erwerbsarbeit nachgehen und die Betreuung an Dritte abgeben, was wiederum mit hohen Kosten verbunden ist. Um dort die drängendsten Herausforderungen anzugehen, hat der Bundesrat am 22. Mai 2019 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung verabschiedet. Dies, nachdem er mit dem Förderprogramm Entlastungsprogramme für betreuende Angehörige, dem Aktionsplan pflegende Angehörige und der Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei einem längeren Spitalaufenthalt des Neugeborenen bereits früher verschiedene Massnahmen eingeleitet hatte. All diese Massnahmen tragen entscheidend dazu bei, dass erwerbstätige Frauen (und Männer) Beruf und Care-Arbeit besser miteinander vereinbaren können. In der Dezembernummer 2019 wird die CHSS die bestehenden und geplanten Massnahmen des Bundes und verschiedener NGO zur Entlastung betreuender Angehöriger in einem Schwerpunkt diskutieren.

Vorsorge/Renten

Mutterschaftsentschädigung, Vaterschaftsurlaub, Elternzeit

Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung

Familien-/schulergänzende Kinderbetreuung (ohne beiträge über die Finanzhilfen)

Familienpolitik (Familienberichte)

Care-Arbeit

Gleichberechtigung, Chancengleichheit, Gleichstellung

Lic. phil. hist., Chefredaktorin «Soziale Sicherheit» (Februar 2013 bis März 2022).
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