20 Jahre KVG – und kein bisschen Kostendämpfung?

Oliver Peters
  |  02. September 2016
  • Krankenversicherung

Die Gesundheitskosten haben sich in der Schweiz seit Einführung des KVG 1996 mehr als verdoppelt. In der öffentlichen Diskussion wird dieser Umstand von manchen als ein Ergebnis verantwortungslosen Verhaltens der Versicherten, eines Scheitern des KVG oder gar des Prinzips einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung beschrieben.

Im internationalen Vergleich ist die Schweiz tatsächlich das Land mit den höchsten Gesundheitsausgaben aller entwickelten Länder. Werden die Gesundheitsausgaben ins Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt gesetzt, finden wir die Schweiz auf Platz 3 oder 4 der internationalen Vergleiche. Wenn wir den Anstieg der Gesundheitsausgaben betrachten, haben es Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien in den letzten 20 Jahren deutlich besser gemacht als die Schweiz; Norwegen, die Niederlande, Schweden und Grossbritannien deutlich schlechter. Ein internationaler Vergleich gibt also wenig her für eine grundsätzliche Kritik am KVG.

Der amerikanische Ökonom Paul Krugman hat darauf hingewiesen, dass unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg in industrialisierten Ländern 30 bis 40 Prozent des Einkommens für Nahrungsmittel aufgewendet worden sind und 3 bis 4 Prozent für Gesundheit, während wir heute nur noch rund 10 bis 15 Prozent für Nahrungsmittel und dafür 10 bis 15 Prozent für Gesundheit aufwenden. Krugman zeigt in seinem Artikel «The Health Care Crisis and what to do about it» auch, dass Effizienz­unterschiede bei steigenden Kosten immer wichtiger werden.

Was die Effizienz unseres Gesundheitssystems angeht, produzieren Schweizer Spitäler und Ärzte trotz hohem Einsatz an Geld und Pflegenden und einem überdurchschnittlichen Einsatz an Ärzten im Verhältnis zu anderen OECD-Ländern relativ wenige ambulante Konsultationen und nur durchschnittlich viele Hospitalisierungen. Die Kosten sind in der Schweiz pro Hospitalisierung und pro Konsultation sehr hoch, was bei demografisch steigendem Bedarf zu einem schwerwiegenden Problem wird.

Um die Kosten zu dämpfen, hat das neue KVG 1994 auf die Tarifpartnerschaft und die Konkurrenz zwischen Krankenversicherern vertraut. Dies hat jedoch nicht zu den erwarteten Ergebnissen geführt. Insbesondere haben sich die Kosten der ambulanten Versorgung in den letzten 15 Jahren v. a. bei den Spezialärzten markant erhöht und die Hospitalisierungskosten sind auch nach der Einführung des Fallpauschalensystems SwissDRG regelmässig gestiegen.

Eine Erklärung dürfte sein, dass die Schweiz im Gegensatz zu anderen Ländern wenig unternommen hat, um die abgerechneten Leistungsmengen und -intensitäten zu begrenzen. Andere Länder haben im ambulanten Bereich ein grosses Gewicht auf Pauschalen und teilweise auch auf Leistungsbudgets gelegt. Im stationären Bereich kommen durchwegs Leistungsziele und Abschläge bei Mehrleistung zum Zuge. In der Schweiz hat man bislang die Menge der abgerechneten Leistungen vernachlässigt.

Es ist aus unserer Sicht notwendig, auch in der Schweiz darüber nachzudenken, wie medizinische Leistungen pauschaliert und wie die Anreize zu unnötigen medizinischen Leistungen mit geeigneten finanzierungswirksamen Instrumenten begrenzt werden können. Davon würden nicht zuletzt die Versicherten profitieren, die weniger unter unnötigen medizinischen Handlungen zu leiden hätten.

Vizedirektor Bundesamt für Gesundheit
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